Rechtsanwalt Ralf Theunissen
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Erbrecht

Viele Menschen möchten sich zu Lebzeiten eigentlich keine Gedanken über den eigenen Tod und die damit zwangsläufig verbundenen erbrechtlichen Fragen machen. Gerade aber Eltern sollten ein Interesse haben, dass es nach ihrem Tode zwischen ihren Kindern keine Streitereien um den Nachlass gibt. Dem kann durch eine vernünftige Nachfolgeregelung vorgebeugt werden. Durch Testament oder Erbvertrag kann genau verfügt werden, was im Erbfalle etwa mit dem Eigenheim oder der berühmten Münzsammlung geschehen soll. Immer gilt es aber nicht nur auf eine genaue Formulierung des letzten Willens zu achten, sondern auch auf die Einhaltung der strengen gesetzlichen Formvorschriften.

Hierbei können Sie auf meine einfühlsame, aber auch kompetente Hilfe zählen.

Nach einem Erbfall wiederum ist häufig schnelles Handeln erforderlich. So muss zügig geklärt werden, wer denn nun Erbe geworden ist, weiterhin, ob das Erbe überhaupt angenommen oder nicht doch besser innerhalb der gesetzlichen Sechswochenfrist ausgeschlagen werden soll. Unter Umständen muss der Nachlass zunächst einmal gesichert und verwaltet werden. Im schlimmsten Falle kommt es sogar zum Streit unter den – vermeintlichen – Erben.

Auch bei diesen Auseinandersetzungen werde ich Sie mit allen rechtlich gebotenen Mitteln unterstützen.

Das Spektrum der anwaltlichen Tätigkeit rund um das Vererben und Erben ist groß. Aus diesem Grunde beabsichtige ich, die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ zu erwerben.

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Fachanwaltslehrgangs über insgesamt 120 Zeitstunden habe ich aktuell bereits die hierfür erforderlichen theoretischen Voraussetzungen geschaffen.

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV

Fortbildungen

An dieser Stelle finden Sie Informationen über meine Fortbildungen zum Thema Erbrecht.